Personenobergrenzen für Veranstaltungen entfallen!
Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ab 02.09.2021.
Bei Eintreten der Ampelstufe Gelb oder Rot auf der neuen Corona-Ampel können Beschränkungen beschlossen werden.
Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen.
Für Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:
- Bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G - inzidenzunabhängig innen und außen.
- Bis 5.000 Personen darf die Kapazität der Location zu 100 % genutzt werden.
- Für Events mit über 5.000 Personen darf für den 5000 PAX überschreitenden Teil 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
- Es sind maximal 25.000 Personen zulässig - Gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
- Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt Stehplätze ausgewiesen werden.
- Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Bußgelder für Verstöße wird es für Veranstalter und Teilnehmer geben.
- Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern unaufgefordert der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Prüfung vorlegen.