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Musikanlage und Lichtshow für Ihre Silvesterparty mieten

Licht- und Tontechnik für alle!

Mieten Sie die passende Beschallungsanlage für Ihre Silvesterparty

einfach online! In unserem Mietshop finden Sie Musikanlagen für Veranstaltungen von 50 bis 250 Personen im "Rundum-sorglos-Paket"! Selbst abholen, kinderleicht selbst aufbauen und dabei sparen!

 

Lichtshow dazu?

Kein Thema - haben wir! Auch für unsere Lichtanlagen gilt: Aufstellen, Stecker rein, glücklich sein!

 

Das Beste zum Schluss:

Ausschlafen ist wichtig!

Sie können die Mietgeräte bereits am 30.12.2022 abholen und erst am 02.01.2023  zurückgeben und bezahlen nur einen Miettag!


Jetzt Preise für den Sommer 2023 sichern!

Lichttechnik mieten

Lichttechnik mieten
Lichttechnik für Ihr Event im Sommer 2023 einfach online buchen!

Tontechnik mieten

Beschallungsanlage, Lautsprecher mieten
Die passende Beschallungsanlsge für Ihre Veranstaltung im Paket!

Danke!

Veranstaltungstechnik mieten in Nürnberg

Danke, dass ihr euch auch im vergangenen Jahr nicht von Corona habt kleinkriegen lassen und trotzdem im Rahmen der Möglichkeiten mit unserem Equipment gefeiert, präsentiert, diskutiert, beschallt und beleuchtet habt!

Danke, dass ihr gemeinsam mit uns auch im Jahr 2021 die verrücktesten Ideen umgesetzt habt und uns mit komplexen Problemstellungen herausgefordert habt.

Danke, dass ihr mit uns durch diese lästige Corona-Pandemie geht und alle euren Beitrag dazu leistet, dass dieses Übel schnell ein Ende findet!

 

Wir freuen uns auf das nächste Jahr und hoffen, dass wir wieder gemeinsam für und mit euch die Bühne rocken, Hochzeit feiern, Ideen präsentieren, Gebäude beleuchten, Publikum beschallen und ganz einfach Party machen dürfen!

 

Bleibt gesund!

 

 

Keine Lust auf Weihnachten? Mieten Sie Veranstaltungstechnik für Ihre Weihnachtsfeier...

Veranstaltungstechnik für Weihnachtsfeier
Licht- und Tontechnik für Weihnachtsfeier einfach online mieten

Die alljährliche wiederkehrende Drohung: "Weihnachten steht vor der Tür!" kommt einem langsam, aber mit erschreckender Sicherheit von Tag zu Tag häufiger zu Ohren - und mit Ihr die Aufgabe, die Weihnachtsfeier für die Mitarbeiter und Kollegen auf die Beine zu stellen.

Sie wollen von Weihnachten noch nichts hören, schließlich war doch gerade noch Sommer? Geht uns genauso!

Deshalb: Hier die passenden Lichteffekte und Musikanlage für die jährlich wiederkehrende Gratwanderung zwischen Contenance und Delirium bestellen und Weihnachten ganz schnell wieder vergessen, bis es so weit ist - schließlich war doch gestern noch Sommer...

Unsere Empfehlung für dieses Jahr: Lassen Sie Corona einfach draußen: Veranstalten Sie Ihre Weihnachtsfeier im beheizten und gut belüfteten Zelt!


Corona-Update für Veranstaltungen in Bayern

Personenobergrenzen für Veranstaltungen entfallen!

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ab 02.09.2021.

Bei Eintreten der Ampelstufe Gelb oder Rot auf der neuen Corona-Ampel können Beschränkungen beschlossen werden. 

 

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen.

 

Für Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

  • Bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G - inzidenzunabhängig innen und außen.
  • Bis 5.000 Personen darf die Kapazität der Location zu 100 % genutzt werden.
  • Für Events mit über 5.000 Personen darf für den 5000 PAX überschreitenden Teil 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
  • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig -  Gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
  • Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt Stehplätze ausgewiesen werden.
  • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Bußgelder für Verstöße wird es für Veranstalter und Teilnehmer geben.
  • Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern unaufgefordert der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Prüfung vorlegen.