Corona-Update für Veranstaltungen in Bayern

Personenobergrenzen für Veranstaltungen entfallen!

Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen entfallen ab 02.09.2021.

Bei Eintreten der Ampelstufe Gelb oder Rot auf der neuen Corona-Ampel können Beschränkungen beschlossen werden. 

 

Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen.

 

Für Veranstaltungen (Sport, Kultur, Kongresse etc.) gilt:

  • Bei größeren Veranstaltungen über 1.000 Personen gilt 3G - inzidenzunabhängig innen und außen.
  • Bis 5.000 Personen darf die Kapazität der Location zu 100 % genutzt werden.
  • Für Events mit über 5.000 Personen darf für den 5000 PAX überschreitenden Teil 50 % der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden.
  • Es sind maximal 25.000 Personen zulässig -  Gemäß Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 10. August 2021.
  • Innerhalb dieses Rahmens dürfen unbegrenzt Stehplätze ausgewiesen werden.
  • Wird der Mindestabstand indoor unterschritten, gilt nach den allgemeinen Regeln allerdings ständige Maskenpflicht, die vom Veranstalter zu gewährleisten ist. Bußgelder für Verstöße wird es für Veranstalter und Teilnehmer geben.
  • Bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen muss der Veranstalter ein Infektionsschutzkonzept nicht nur ausarbeiten und beachten, sondern unaufgefordert der Kreisverwaltungsbehörde vorab zur Prüfung vorlegen.